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DGB Service-Angebot

Sie sind:

Aus diesen Arbeitsverhältnissen ergeben sich viele Fragen. Einige davon beantworten wir hier.

Sollten Fragen offen bleiben, schreiben Sie uns einfach eine kurze Mail! Wir bitten allerdings um Verständnis, dass wir keine Einzelfall- oder Rechtsberatung anbieten können - Ihre Fragen werden wir in allgemeiner Form beantworten.

Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an eine unserer Mitgliedsgewerkschaften.

Außerdem finden Sie unter Links + Literatur weiterführende Angebote.


Dieser Service ist nicht alles:

Der DGB macht sich dafür stark, dass alle, die dies wollen, eine Chance auf einen sicheren Arbeitsplatz mit Perspektive haben.

Azubis keine Mini-Jobber

17.07.2009: Laut Bundessozialgericht sind für Azubis grundsätzlich Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe fällig. Das gelte auch bei einem Verdienst von weniger als 400 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze gilt eine Beschäftigung sonst als geringfügig und ist für Arbeitnehmer versicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss aber pauschal rund 30 Prozent des Lohns für Steuer, Kranken- und Rentenversicherung abführen. (Az.: B 12 KR 14/08 R)

 

Wenn das Geld nicht reicht...

10.07.2009: Kleine Einkommen, Teilzeitarbeit, Minijobs und Kurzarbeit - vielen Beschäftigten reicht der Lohn nicht zum Leben. Niedrigverdienern und Familien mit Kindern können aber staatliche Hilfen erhalten. Tipps zu Wohngeld, Kinderzuschlag und Hartz gibt der neue DGB-Ratgeber. (54 Seiten, zu beziehen nur über den DGB-Bestellservice).
 

Minijobs: Wenn der Arbeitgeber nachzahlen muss

10.07.2009: Immer wieder werden Arbeitgeber, wie im Fall Kik, wegen Lohndumpings verklagt. Handelte es sich dabei um 400-Euro-Minijobs, kann das weitreichende Folgen für die Brötchengeber haben. So können rückwirkend höhere Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale und Sozialbeiträge fällig werden. Die Auswirkungen beschreibt Der Betrieb in seiner Onlineausgabe.
 

Gerichtsurteil: 5,20 Euro Stundenlohn sind sittenwidrig

18.03.2009: Der Textildiscounter Kik muss zwei Beschäftigten fast 20.000 Euro Gehalt nachzahlen. Der gezahlte Stundenlohn von 5,20 Euro ist laut Landesarbeitsgericht Hamm sittenwidrig, angemessen wären 8,21 Euro. Mit dem Urteil bestätigten die Richter eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Dortmund.
 

Praxistipps für Ein-Euro-Jobber

Immer häufiger landen Empfänger von Arbeitslosengeld II in Ein-Euro-Jobs. Der DGB hat jetzt einen Ratgeber für Ein-Euro-JobberInnen herausgegeben, der die wichtigsten Rechte und Pflichten zusammenfasst. Die Broschüre kostet 50 Cent und kann online bestellt werden.