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DGB Service-AngebotSie sind:
Aus diesen Arbeitsverhältnissen ergeben sich viele Fragen. Einige davon beantworten wir hier. Sollten Fragen offen bleiben, schreiben Sie uns einfach eine kurze Mail! Wir bitten allerdings um Verständnis, dass wir keine Einzelfall- oder Rechtsberatung anbieten können - Ihre Fragen werden wir in allgemeiner Form beantworten. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an eine unserer Mitgliedsgewerkschaften. Außerdem finden Sie unter Links + Literatur weiterführende Angebote.
Der DGB macht sich dafür stark, dass alle, die dies wollen, eine Chance auf einen sicheren Arbeitsplatz mit Perspektive haben. |
Azubis keine Mini-Jobber17.07.2009: Laut Bundessozialgericht sind für Azubis grundsätzlich Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe fällig. Das gelte auch bei einem Verdienst von weniger als 400 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze gilt eine Beschäftigung sonst als geringfügig und ist für Arbeitnehmer versicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss aber pauschal rund 30 Prozent des Lohns für Steuer, Kranken- und Rentenversicherung abführen. (Az.: B 12 KR 14/08 R)
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